Abrissgenehmigung feuerstelle gummersbach

Lokale vorschriften in gummersbach für abriss und neubau

für bauvorhaben in nordrhein-westfalen gelten die vorschriften der landesbauordnung (bauo NRW). Unabhängig von der größe des vorhabens ist stets die bauaufsichtsbehörde des oberbergischen kreises (für gummersbach zuständig) die erste anlaufstelle.
  • abrissgenehmigung: gemäß § 62 abs. 1 nr. 12 bauo NRW bedarf der abbruch von freistehenden gebäuden mit einem brutto-rauminhalt bis 30 m³ in der regel keiner genehmigung. Eine typische, kleinere feuerstelle fällt oft in diese kategorie. Dennoch ist der beabsichtigte abbruch der bauaufsichtsbehörde mindestens einen monat vor beginn der arbeiten schriftlich anzuzeigen. Dies dient der prüfung, ob andere öffentliche belange (z.B. Denkmalschutz, nachbarrecht) berührt sind.
  • neubau einer feuerstelle: eine garten-feuerstelle, die als untergeordnete anlage (z.B. Mit einem brutto-rauminhalt von unter 30 m³ und einer höhe unter 3 m) einzustufen ist, kann nach § 62 bauo NRW in der regel genehmigungsfrei sein. Dies entbindet jedoch nicht von der einhaltung aller öffentlich-rechtlichen vorschriften, insbesondere des brandschutzes (§ 17 bauo NRW) und der abstandsflächen (§ 6 bauo NRW). Beachten sie, dass für offene feuerstellen oft strengere anforderungen an abstände zu brennbaren materialien und nachbargrenzen bestehen.
referenz: 'merkblatt zu genehmigungsfreien und anzeigepflichtigen vorhaben gemäß bauo NRW', bauaufsichtsbehörde des oberbergischen kreises, stand 2023.

Häufige fehler bei bau und abriss von feuerstellen

  • fehlende oder unzureichende drainage: insbesondere bei stauendem lehmboden oder hohem grundwasserstand kann fehlende drainage zu frostaufbrüchen führen. Das gefrierende wasser im boden dehnt sich aus und kann fundamente anheben und beschädigen. Ein bauherr in gummersbach erhielt ablehnung für sein bauvorhaben wegen fehlender drainagemaßnahmen; die geplante gründung wäre bei starkem frost in den lehmböden angehoben worden - prüfen sie stets die notwendigkeit von drainagen oder einem kapillarbrechenden unterbau.
  • unterschreitung der frostschutzgrenze: die nichteinhaltung der mindestfundamenttiefe von 80 cm ist der häufigste grund für setzungen und frostschäden. Die bloße unterkante des fundaments muss frostsicher sein, nicht nur die oberkante.
  • missachtung von abstandsflächen: das ignorieren der brandschutztechnischen abstände zu gebäuden oder brennbaren materialien (§ 6 bauo NRW) führt nicht nur zu einem sicherheitsrisiko, sondern kann auch zu behördlichen auflagen oder rückbauaufforderungen führen.
  • fehlende mitteilung beim abriss: auch wenn keine abrissgenehmigung erforderlich ist, muss der beabsichtigte abbruch der bauaufsichtsbehörde des oberbergischen kreises angezeigt werden (§ 62 abs. 1 nr. 12 bauo NRW). Das versäumnis kann bußgelder nach sich ziehen.

Schritt-für-schritt-anleitung für abriss und neubau

  1. Schritt 1: örtliche vorschriften und baugrund prüfen

    konsultieren sie die bauaufsichtsbehörde des oberbergischen kreises bezüglich der genauen anforderungen für abriss und neubau ihrer feuerstelle in gummersbach. Prüfen sie den flächennutzungsplan und etwaige bebauungspläne. Führen sie eine vereinfachte bodenprobe durch: bohren oder graben sie mindestens 60 cm tief. Bei klebrigem, rissigem material im trockenen zustand oder formbarem material im feuchten zustand handelt es sich um lehmboden.
  2. Schritt 2: fundamenttyp und dimensionierung festlegen

    basierend auf dem baugrund (lehmboden) und der größe der feuerstelle wählen sie den geeigneten fundamenttyp. Für frostsichere gründung auf lehmboden in NRW ist eine mindesttiefe von 80 cm unter geländeoberkante erforderlich (gemäß din en 1997-1 in verbindung mit regionaler praxis). Für ein plattenfundament kann dies durch eine 20-30 cm starke betonplatte auf einem 50-60 cm tiefen, frostsicheren schotterbett erreicht werden, wobei die gesamttiefe die 80 cm überschreiten muss.
  3. Schritt 3: brandschutz und abstände beachten

    planen sie die feuerstelle so, dass die abstandsflächen nach § 6 bauo NRW eingehalten werden. Zu brennbaren bauteilen oder materiallagern sind mindestens 3,0 m abstand einzuhalten. Klären sie zudem die rauch- und geruchsentwicklung mit ihren nachbarn ab, um späteren streitigkeiten vorzubeugen.
  4. Schritt 4: dokumentation und ausführung

    dokumentieren sie alle schritte mit fotos und skizzen, insbesondere die fundamentausführung, die einhaltung der abstände und eventuelle drainagearbeiten. Dies ist bei einer eventuellen nachträglichen prüfung oder für die bauakte von vorteil. Stellen sie eine ordnungsgemäße drainage oder einen kapillarbrechenden unterbau sicher, um frostschäden zu vermeiden. Eine fachgerechte ausführung nach din-normen (z.B. Din 1045 für betonbau, din 18300 für erdarbeiten) ist unerlässlich.