Carport ohne genehmigung bad belzig

Lokale vorschriften in bad belzig

obwohl ihre intention ist, ein carport ohne genehmigung zu errichten, sind bestimmte baurechtliche vorgaben der stadt bad belzig und des landes brandenburg (brandenburgische bauordnung - bbgbo) zwingend einzuhalten. Die genehmigungsfreiheit ist stets an klar definierte kriterien gebunden, die nicht unterschritten werden dürfen. Prüfen sie insbesondere folgende punkte:
  • Bbgbo § 55 genehmigungsfreie vorhaben: prüfen sie, ob ihr vorhaben die kriterien für eine genehmigungsfreiheit gemäß der aktuell gültigen brandenburgischen bauordnung erfüllt (z.B. Maximale grundfläche, abstandsflächen zu nachbargrenzen, trauf- und firsthöhen). Ein gängiger wert für genehmigungsfreie carports liegt oft bei einer grundfläche von bis zu 30 m² und einer mittleren wandhöhe von maximal 3,00 m, dies kann jedoch variieren.
  • Flächennutzungsplan (fnp) und ggf. Bebauungsplan (b-plan) der stadt bad belzig: diese pläne können zusätzliche festsetzungen enthalten (z.B. Baugrenzen, baulinien, dachformen, materialvorgaben), die auch für genehmigungsfreie vorhaben relevant sind.
  • Abstandsflächen: beachten sie die gesetzlichen abstandsflächen, die in der bbgbo geregelt sind. Auch genehmigungsfreie carports müssen diese einhalten oder eine schriftliche zustimmung des nachbarn für eine grenzbebauung vorliegen haben.
informationen dazu finden sie typischerweise in den "hinweisen zum genehmigungsfreien bauen" oder ähnlichen merkblättern, die von der bauaufsichtsbehörde der stadt bad belzig veröffentlicht werden. Konsultieren sie diese dokumente unbedingt vor baubeginn.

Technische anforderungen (din, eurocode, bauo NRW)

unabhängig von der genehmigungsfreiheit müssen bauwerke stets den allgemeinen anerkannten regeln der technik entsprechen, um standsicherheit und dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die gründung.

Baugrund und frosttiefe

für die region bad belzig sind - wie in weiten teilen deutschlands - mischböden, darunter auch lehmböden, verbreitet. Lehmboden ist bindig und kann bei wasseraufnahme quellen und bei wasserentzug schwinden, was zu setzungen führen kann. Eine frostfreie gründung ist daher absolut notwendig, um schäden durch frosthebungen zu vermeiden.
gemäß din 18300 (vob/c erdarbeiten), abschnitt 3.2.1, ist eine frostfreie gründungstiefe von mindestens 80 cm unter geländeoberkante einzuhalten. Dies gilt insbesondere für fundamente in der frostzone, um die tragfähigkeit und gebrauchstauglichkeit des bauwerks dauerhaft zu sichern.
die dimensionierung der fundamente selbst muss den lasten des carports (eigengewicht, schneelasten, windlasten) standhalten und wird nach den prinzipien des eurocode 7 (din en 1997-1) für geotechnik bemessen.

Fundamentoptionen für lehmboden

die wahl des fundamenttyps hängt von der bodenbeschaffenheit, den aufzunehmenden lasten und der gewünschten lebensdauer ab. Für carports auf lehmboden eignen sich i.D.R. Frosttief gegründete punkt- oder streifenfundamente.
fundamenttyp mindesttiefe (lehmboden) material kostenschätzung pro fundamentpunkt (nur material)
punktfundament (für stützen) 80 cm (frostfrei gemäß din 18300) beton c20/25, ggf. Kleine bewehrung zur lagesicherung 30-50 € (bei ca. 30x30x80 cm)
streifenfundament (für umlaufende wände) 80 cm (frostfrei gemäß din 18300) beton c20/25, ggf. Bewehrung bst 500s 50-80 €/lfm
fundamentplatte (bei sehr schlechtem baugrund oder größeren lasten) unterkante 80 cm (optional mit frostschürze) beton c25/30, bewehrung bst 500s nach statischer berechnung 100-150 €/m² (nur material)
drainageschicht unter fundamenten 15-20 cm (unter fundament, auf lehm) grober kies oder schotter 0/32 mm 5-10 €/m²
die angegebenen kostenschätzungen beziehen sich lediglich auf materialkosten und dienen einer ersten orientierung. Arbeitsleistungen sind darin nicht enthalten.