Terrassenüberdachung genehmigungsfrei simmerath

Genehmigungsfreie terrassenüberdachung in simmerath: fundamente und rechtliche grundlagen

möchten sie eine terrassenüberdachung in simmerath bauen und sind unsicher bezüglich der fundamentspezifischen anforderungen, insbesondere bei lehmboden?

Fundamenttypen, tiefe und material (beispielhafte übersicht für lehmboden)

fundamenttyp mindesttiefe (bei lehmboden in NRW) material kostenschätzung (indikativ)
punktfundament (für pfosten) mindestens 80 cm (frostfrei) beton (c20/25), bewehrungsstahl 50 - 150 € pro fundament
streifenfundament (unter tragenden wänden/elementen) mindestens 80 cm (frostfrei) beton (c20/25), bewehrungsstahl 80 - 200 € pro laufendem meter
schotter-/kiesbett (als unterlage) ca. 20-30 cm unterhalb der gründungsebene frostschutzkies (z.B. 0/32 mm) 20 - 40 € pro m³ (material)
gehwegplatten (direkt auf gut tragfähigem untergrund) nicht für tragende fundamente geeignet, nur für leichte terrassendielen beton, granit etc. 15 - 50 € pro m²
hinweis: die kostenschätzungen sind richtwerte und können je nach örtlichen gegebenheiten, materialpreisen und eigenleistung stark variieren. Ein bodengutachten kann präzisere angaben liefern.

Praktische anleitung: genehmigungsfreie terrassenüberdachung bauen

  1. Schritt 1: baugrund und vorschriften prüfen

    informieren sie sich bei der gemeinde simmerath über die genauen genehmigungsfreigrenzen (oft bis 30 m² grundfläche) und eventuelle auflagen. Ermitteln sie die bodenart auf ihrem grundstück. Bei bindigen böden wie lehm ist besondere sorgfalt bei der fundamentierung geboten.
  2. Schritt 2: bodenprobe entnehmen

    nehmen sie eine einfache bodenprobe: graben sie ein loch von mindestens 60 cm tiefe. Wenn die erde klebrig ist, sich gut formen lässt und nach dem trocknen risse bildet, handelt es sich wahrscheinlich um lehm. Bei unsicherheit ist ein bodengutachten ratsam.
  3. Schritt 3: fundamenttyp und -tiefe festlegen

    bei lehmboden in NRW muss die frosttiefe von mindestens 80 cm eingehalten werden (gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1). Wählen sie punktfundamente für die pfosten. Stellen sie sicher, dass die fundamenttiefe die frostgrenze unterschreitet und auf tragfähigem untergrund ruht.
  4. Schritt 4: ausführung der fundamente

    heben sie die fundamentlöcher aus und stellen sie sicher, dass diese frostsicher sind. Füllen sie ggf. Eine schicht frostschutzkies (z.B. 0/32 mm) ein. Betonieren sie die punktfundamente mit geeignetem beton (mindestens c20/25) und integrieren sie die pfostenträger. Beachten sie die vorgaben aus eurocode 7 für die bemessung.
  5. Schritt 5: standsicherheitsnachweise und dokumentation

    obwohl die überdachung genehmigungsfrei sein mag, sind sie verpflichtet, die standsicherheit zu gewährleisten. Dokumentieren sie die ausführung der fundamente (z.B. Mit fotos und einer skizze), falls im nachhinein doch nachweise verlangt werden sollten oder bei einem verkauf der immobilie.
die standsicherheit von baulichen anlagen muss bei der errichtung und im bestand jederzeit gewährleistet sein. [...] § 12 bauo NRW