Feuerstelle genehmigungsfrei nrw
Feuerstelle genehmigungsfrei in NRW bauen: praktische anleitung für sichere fundamente
möchten sie eine feste feuerstelle in ihrem garten in nordrhein-westfalen errichten und fragen sich, welche fundamente bei lehmboden notwendig sind, um diese genehmigungsfrei zu gestalten und dabei alle technischen anforderungen zu erfüllen? Als erfahrener baustatiker mit zulassung nach §63 bauo NRW führe ich sie durch die wesentlichen schritte und vorschriften, damit ihr vorhaben sicher und regelkonform gelingt.
Eine feuerstelle im garten, die lediglich der verbrennung von brennholz in geringem umfang dient (keine abfallverbrennung!), ist in NRW oft als "anlage von geringer bedeutung" oder "einrichtung" anzusehen und fällt daher in den meisten fällen nicht unter die klassische genehmigungspflicht nach §63 bauo NRW. Dies betrifft die baurechtliche genehmigung. Dennoch sind technische vorschriften und insbesondere regelungen zum brand- und immissionsschutz einzuhalten. Die korrekte fundamentierung ist für die standsicherheit und dauerhaftigkeit unerlässlich.
Lokale vorschriften und genehmigungsfreiheit in [ort]
obwohl die errichtung einer kleinen, festen feuerstelle in der regel keine baugenehmigung im sinne der bauo NRW erfordert, ist es unerlässlich, die örtlichen bauvorschriften sowie den aktuellen flächennutzungsplan und etwaige bebauungspläne ihrer stadt oder gemeinde zu prüfen. Diese können spezifische regelungen bezüglich abstandsflächen, baulicher anlagen oder auch die zulässigkeit von offenen feuerstellen in bestimmten gebieten (z.B. Wasserschutzgebiete, naturschutzgebiete) enthalten.
praxis-hinweis: prüfen sie die örtliche bauordnung und den flächennutzungsplan der stadt [ort]. Konsultieren sie beispielsweise das dokument 'hinweise zum genehmigungsfreien bauen, stadt [ort], stand 2024' (oder aktueller), welches oft auf den webseiten der bauämter verfügbar ist, um besonderheiten zu erfahren.
die genehmigungsfreiheit bezieht sich primär auf die notwendigkeit einer baugenehmigung. Sie entbindet nicht von der einhaltung anderer öffentlicher vorschriften, insbesondere des brandschutzes (§32 bauo NRW), des nachbarrechts und des immissionsschutzes (bundes-immissionsschutzgesetz). Halten sie immer ausreichende abstände zu brennbaren materialien, gebäuden und grundstücksgrenzen ein. Ein abstand von mindestens 3 metern zu brennbaren materialien wird üblicherweise empfohlen.
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