Solarmodule genehmigungsfrei aschersleben

Planung genehmigungsfreier solarmodule in aschersleben

möchten sie genehmigungsfreie solarmodule in aschersleben (sachsen-anhalt) errichten und fragen sich, welche fundamente bei den dort häufig anzutreffenden lehmböden nötig sind? Als erfahrener baustatiker mit zulassung nach §63 bauo NRW (landesbauordnung nordrhein-westfalen) kann ich ihnen die grundlegenden technischen anforderungen und den planungsprozess erläutern, auch wenn die spezifischen baurechtlichen genehmigungsfreiheiten lokal zu prüfen sind.

Technische anforderungen an fundamente (din 18300, din en 1997-1)

unabhängig von der genehmigungsfreiheit müssen solarmodule und deren unterkonstruktion stets den allgemein anerkannten regeln der technik entsprechen, insbesondere hinsichtlich standsicherheit, brandschutz und gebrauchstauglichkeit. Dies beinhaltet eine korrekte planung und ausführung der fundamente:
  • Bodenerkundung nach din en 1997-1 (eurocode 7)

    gemäß din en 1997-1 (eurocode 7), abschnitt 3, ist eine ausreichende kenntnis des baugrunds unerlässlich. Für lehmböden, wie sie in aschersleben vorkommen können, ist eine präzise bestimmung der tragfähigkeit, setzungsempfindlichkeit und des frostverhaltens entscheidend. Bei kleineren bauvorhaben ist zumindest eine orientierende bodenansprache durch entnahme von bodenproben (bis ca. 80-100 cm tiefe) durchzuführen.
  • Erdarbeiten und frostsicherheit nach din 18300

    die ausführung der erdarbeiten, insbesondere die ausbildung einer frostfreien gründung, muss den anforderungen der din 18300 (vob/c, erdarbeiten), abschnitt 3.2.1 entsprechen. Für frostgefährdeten baugrund wie lehmboden ist eine mindesttiefe von 80 cm unter geländeoberkante für die unterkante des fundaments zwingend erforderlich, um schäden durch auffrieren des bodens zu verhindern. Dies gilt für ganz deutschland.
  • Standsicherheitsnachweise nach eurocodes

    die gesamte konstruktion, inklusive fundament und solarmodulträger, ist nach din en 1997-1 (eurocode 7) für die geotechnik, in verbindung mit din en 1990 (eurocode 0) für die grundlagen der tragwerksplanung und din en 1991 (eurocode 1) für die einwirkungen (insbesondere windlasten gemäß din en 1991-1-4 und schneelasten gemäß din en 1991-1-3), zu bemessen. Dies stellt sicher, dass die anlage windkräften, eigengewicht und eventuellen schneelasten sicher standhält.

Empfehlungen für fundamente bei lehmboden

für solarmodule, die freistehend auf lehmboden in aschersleben errichtet werden sollen, empfehlen sich folgende fundamenttypen, unter beachtung der mindestfrosttiefe von 80 cm:
fundamenttyp mindesttiefe (unterkante) material kostenschätzung pro fundament (richtwert, exkl. Erdarbeiten)
einzelfundament (punktfundament) 80 cm ortbeton c20/25, ggf. Bewehrung b500b ca. 100 - 180 €
streifenfundament 80 cm ortbeton c20/25, ggf. Bewehrung b500b ca. 60 - 100 € pro lfm
plattenfundament (kleinere flächen) 80 cm ortbeton c20/25, bewehrung b500b ca. 80 - 150 € pro m²
schraubfundament (unter vorbehalt) ≥ 120 cm (je nach bodenklasse und tragfähigkeit) stahl verzinkt ca. 150 - 300 € (zuzüglich eindrehkosten)
hinweis zu schraubfundamenten: bei lehmböden ist die eignung von schraubfundamenten kritisch zu prüfen. Lehm kann je nach wassergehalt stark variieren in seiner tragfähigkeit und zu erheblichen setzungen oder frosthebungen führen, wenn die schrauben nicht tief genug in tragfähige, frostunempfindliche schichten reichen. Eine überprüfung durch einen geotechniker ist hier besonders ratsam.